Die neue Grazer Baumschutzverordnung
Der fortschreitende Klimawandel und die zunehmende Versiegelung in Städten erfordert einen effektiven Baumschutz. Deshalb wurde in Graz die Baumschutzverordnung überarbeitet.
DIE NEUERUNGEN IM DETAIL
AUSWEITUNG DES GÜLTIGKEITSBEREICH
Überall wo sich Gewerbe ansiedeln kann oder Wohnhäuser gebaut werden, gilt zukünftig die Baumschutzverordnung. Die Baumschutzverordnung erfährt eine massive Ausweitung um sämtliche Flächen im Gemeindegebiet, an denen Siedlungsentwicklung zu erwarten ist oder an denen Baumbestand sonst schützenswert ist. Der Geltungsbereich wächst so um ca. 150 Hektar.
NEUE SYSTEMATIK BEIM BAUMSCHUTZ
Bislang wurde so vorgegangen, dass für einen gefällten Baum, jeweils ein einzelner Ersatzbaum zu pflanzen war. Der fortschreitende Klimawandel sowie die zunehmende Versiegelung in Städten erfordern aber einen effektiveren Baumschutz. Es soll vor einer Fällung besser darüber nachgedacht werden, ob ein Baum nicht doch erhalten bleiben kann. Zwei Mechanismen sollen einerseits den Bestand besser sichern und andererseits für mehr Ersatzbäume garantieren, wenn Bauvorhaben für den Entfall kleinklimatisch wertvoller Baumriesen sorgen: Es sollen mehr Ersatzbäume für einen gefällten Baum gepflanzt und höhere Preise für Ersatzbäume gezahlt werden.
BEI BAUVORHABEN: MEHRERE ERSATZBÄUME FÜR EINEN GEFÄLLTEN BAUMRIESEN
Ein großer Teil der Baumfällungen (30-40%) steht im Zusammenhang mit Bauvorhaben. Für diesen Bereich werden nun klarere Regeln geschaffen werden. Wenn bei einem Bauvorhaben ein größerer Baum gefällt wird, dann sind je nach Stammumfang mehrere Ersatzbäume zu pflanzen. Damit wird dem Ziel des Baumschutzgesetzes besser Rechnung getragen, das örtliche Kleinklima und die gesunde Wohnumwelt aufrechtzuerhalten und zu verbessern.
NEUE PREISE FÜR ERSATZBÄUME
Wenn für einen gefällten Baum etwa aus Platzgründen, keine Ersatzpflanzung möglich ist, ist stattdessen eine Ausgleichszahlung zu leisten. Die Ausgleichszahlung beträgt derzeit nur € 400 und steht in keiner Relation für die Kosten, die der Stadt Graz für den Ankauf und die Verpflanzung eines Ersatzbaumes entstehen. Daher wird die Ausgleichszahlung auf € 1.500 erhöht. Die daraus resultierenden Erträgnisse sind zweckgebunden und für neue Anpflanzungen, Pflege- und Erhaltungsmaßnahmen für Bäume im Gebiet der Stadt Graz zu nutzen.
VERWALTUNGSVEREINFACHUNG
Mit der Novelle werden einige Verbesserungen im Verordnungstext vorgenommen und Klarstellungen für das Verwaltungsverfahren getroffen. Dadurch wird die Abwicklung in den einzelnen Verfahren sowohl für die Bürger:innen erleichtert als auch für die Behörde verbessert.