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06.11.2024 News

Die neuen Gra­zer Um­welt­för­de­run­gen

Blick auf Graz vom Plabutsch aus

Erhöhungen und neue Förderungen für Transportfahrräder, Entsiegelungen und Regenwassernutzung.

Die Umweltförderungen der Stadt Graz sind seit rund 20 Jahren ein erfolgreiches Instrument, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Lebensweise und Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Jetzt wurden sie überarbeitet und kommen mit einigen Neuerungen in den Gemeinderat.

"Die Klimakrise stellt uns vor große Herausforderungen, die wir nur gemeinsam erfolgreich meistern können. Deshalb setzen wir mit dem neuen Umweltförderungsprogramm alles daran, die Grazer:innen auf diesem Weg tatkräftig zu unterstützen. Damit schaffen wir die Grundlage für eine saubere und gesunde Umwelt – für uns und alle kommenden Generationen."
Vizebürgermeisterin Judith Schwentner

14 Umweltförderungen werden beschlossen

Wärmeförderungen

  • Förderung von Fernwärme-Heizungsumstellungen nach sozialen Einkommenskriterien
  • Förderung zur Dämmung der obersten Geschoßdecke von Altbauten

    Solarförderungen

  • Förderung von thermischen Solaranlagen
  • Förderung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen

 

Mobilitätsförderungen

  • Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten
  • Förderung von Transportfahrrädern (Lastenfahrrad)
  • Förderung von Fahrradabstellanlagen

 

Begrünungsförderungen

  • Förderung von Gemeinschaftsgärten
  • Förderungen von Fassadenbegrünung
  • Förderung von Stadtbäumen
  • Entsiegelungsförderung
  • Förderung von Regenwassernutzung
  • Förderungen zur Abfallvermeidung
  • Förderung von Mehrwegwindelsystemen – Windelscheck
  • Förderung von Mehrweggeschirr – Mehrwegbonus

Das ist neu

  • Die Förderung von Transportfahrrädern (Lastenrädern), die bisher für Unternehmen, Institutionen und Hausgemeinschaften galt, wird – nach Wiener Vorbild – auf Privatpersonen ausgeweitet. Die Förderung für Hausgemeinschaften entfällt im Gegenzug. Die Förderhöhe liegt weiterhin bei 50 Prozent der Anschaffungskosten, bei einer Maximalförderung von 1.000 Euro (mit Motor) bzw. 800 Euro (ohne Motor).
  • Förderung der Entsiegelung von wasserundurchlässigen Bodenbelägen. Gefördert wird die Entsiegelung wasserundurchlässiger Flächen durch Rasengitter, Grasflächen oder Schotterrasen, ab einer Fläche von 20 m2. Pro m2 werden 50 Euro zugezahlt. Maximalförderung: 15.000 Euro.
  • Förderung von Regenwassernutzung als Maßnahmen der Klimawandelanpassung. Gefördert werden die Errichtungskosten von unterirdischen Regenwassernutzungsanlagen (Erdtanks) mit einem Mindestspeichervolumen von 5 m3. Pro m3 werden 250 Euro zugezahlt. Maximalförderung: 5.000 Euro.
  • Eine Erhöhung des Förderzuschusses gibt es unter anderem für die Gemeinschaftsgärten, den Windelscheck, die Dämmung der obersten Geschoßdecke und die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen für Taxiflotten und soziale Dienste.
  • Die Fernwärmeförderung ist derzeit auf Bundesebene abgedeckt und entfällt. Die Fernwärmeförderung nach sozialen Einkommenskriterien bleibt jedoch aufrecht.
Redaktion Die Grazer Grünen
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