06.11.2024
News
Die neuen Grazer Umweltförderungen
Erhöhungen und neue Förderungen für Transportfahrräder, Entsiegelungen und Regenwassernutzung.
Die Umweltförderungen der Stadt Graz sind seit rund 20 Jahren ein erfolgreiches Instrument, um den Umstieg auf eine klimafreundliche Lebensweise und Investitionen in den Ausbau erneuerbarer Energien zu fördern. Jetzt wurden sie überarbeitet und kommen mit einigen Neuerungen in den Gemeinderat.
14 Umweltförderungen werden beschlossen
Wärmeförderungen
- Förderung von Fernwärme-Heizungsumstellungen nach sozialen Einkommenskriterien
- Förderung zur Dämmung der obersten Geschoßdecke von Altbauten
Solarförderungen
- Förderung von thermischen Solaranlagen
- Förderung von Photovoltaik-Gemeinschaftsanlagen
Mobilitätsförderungen
- Förderung von umweltfreundlichen Fahrzeugflotten
- Förderung von Transportfahrrädern (Lastenfahrrad)
- Förderung von Fahrradabstellanlagen
Begrünungsförderungen
- Förderung von Gemeinschaftsgärten
- Förderungen von Fassadenbegrünung
- Förderung von Stadtbäumen
- Entsiegelungsförderung
- Förderung von Regenwassernutzung
- Förderungen zur Abfallvermeidung
- Förderung von Mehrwegwindelsystemen – Windelscheck
- Förderung von Mehrweggeschirr – Mehrwegbonus
Das ist neu
- Die Förderung von Transportfahrrädern (Lastenrädern), die bisher für Unternehmen, Institutionen und Hausgemeinschaften galt, wird – nach Wiener Vorbild – auf Privatpersonen ausgeweitet. Die Förderung für Hausgemeinschaften entfällt im Gegenzug. Die Förderhöhe liegt weiterhin bei 50 Prozent der Anschaffungskosten, bei einer Maximalförderung von 1.000 Euro (mit Motor) bzw. 800 Euro (ohne Motor).
- Förderung der Entsiegelung von wasserundurchlässigen Bodenbelägen. Gefördert wird die Entsiegelung wasserundurchlässiger Flächen durch Rasengitter, Grasflächen oder Schotterrasen, ab einer Fläche von 20 m2. Pro m2 werden 50 Euro zugezahlt. Maximalförderung: 15.000 Euro.
- Förderung von Regenwassernutzung als Maßnahmen der Klimawandelanpassung. Gefördert werden die Errichtungskosten von unterirdischen Regenwassernutzungsanlagen (Erdtanks) mit einem Mindestspeichervolumen von 5 m3. Pro m3 werden 250 Euro zugezahlt. Maximalförderung: 5.000 Euro.
- Eine Erhöhung des Förderzuschusses gibt es unter anderem für die Gemeinschaftsgärten, den Windelscheck, die Dämmung der obersten Geschoßdecke und die Förderung von elektrisch betriebenen Fahrzeugen für Taxiflotten und soziale Dienste.
- Die Fernwärmeförderung ist derzeit auf Bundesebene abgedeckt und entfällt. Die Fernwärmeförderung nach sozialen Einkommenskriterien bleibt jedoch aufrecht.