Drei neue Schulstraßen für Graz
Wir wollen für mehr Sicherheit an Grazer Schulen sorgen. Deshalb etablieren wir drei weitere Schulstraßen in unserer Stadt.
Zu Schulbeginn spielen sich vor Schulen oft chaotische Szenen ab. Viele Eltern bringen ihre Kinder gleichzeitig mit dem Auto zur Schule. Diese „Elterntaxis“ behindern sich gegenseitig und sind vor allem auch ein Sicherheitsrisiko. Denn zwischen den Fahrzeugen schlängeln sich Kinder zu Fuß oder mit dem Fahrrad durch. In der Aribonenstraße in Straßgang, der Schulgasse in Waltendorf und der Nibelungengasse in St. Leonhard wird in der halben Stunde vor Schulbeginn (zwischen ca. 7:15 Uhr und 7:45 Uhr) die Straße für den Autoverkehr gesperrt. Kinder, die mit dem Auto gebracht werden müssen, können an Elternhaltestellen im Nahbereich der Schule aussteigen.
Was ist eine Schulstraße?
- Eine temporäre Sperre einer Straße oder eines Straßenabschnitts für den motorisierten Individualverkehr
- Schulstraßen werden im Umfeld von Schulen zu den Bring- oder Holzeiten angewendet
- StVO regelt: in einer Schulstraße darf die gesamte Fahrbahn begangen werden (d.h. Kinder dürfen auf der Straße laufen), Radfahren ist in Schrittgeschwindigkeit erlaubt
- Autos dürfen nur in bestimmten Ausnahmen zu- und abfahren und müssen dabei auch Schrittgeschwindigkeit einhalten.
- Zusätzlich zum Verkehrsschild kann die Straße/der Straßenabschnitt auch mechanisch abgesperrt werden, etwa mit Sperrgürteln oder Zäunen
Wie entsteht eine Schulstraße/ was sind die Voraussetzungen?
- Interessierte Schulen oder Bezirke geben der Abteilung für Verkehrsplanung den Wunsch nach einer Schulstraße bekannt: [email protected]
- Schulstraßen werden nur vor Volksschulen errichtet
- Die Abteilung für Verkehrsplanung prüft den Wunsch anhand eines Kriterienkataloges.
- Wenn eine Umsetzung möglich ist, wird gemeinsam mit Schule, Bezirk und den Fachabteilungen das weitere Vorgehen besprochen. Beispielsweise sind Informationsschreiben an Anrainer:innen und die Eltern der Schule vorgesehen.