Auflage STEK geglückt
Mehr Klimaschutz, mehr Grün, mehr Platz und mehr Lebensqualität für Graz! Die Auflage des neuen Stadtentwicklungskonzept (STEK) hat dank intensiver Verhandlungen mit allen Fraktionen endlich die nötige 2/3 Mehrheit im Gemeinderat erreicht. Nun wird das STEK endlich öffentlich einsehbar und der Diskurs kann beginnen.
Mit der Überarbeitung des STEK verankern wir den Klimaschutz als oberste Zielsetzung in allen Bauvorschriften und bereiten die Stadt gleichzeitig auf die Folgen der Klimakrise, wie Extremwetterereignisse, vor. Im Stadtentwicklungskonzept finden sich wichtige Grüne Wahlversprechen wieder. So werden künftig Entsiegelung und Begrünung durch verpflichtende Gründächer ab einer Fläche von 60 m² Dachfläche forciert und Photovoltaik verstärkt gefördert. Leider wurde die geplante Bausperre von der ÖVP verhindert, da die Zustimmung der Volkspartei für die 2/3 Mehrheit im Gemeinderat nötig war.
Was ist neu im STEK?
- Entsiegelung und Begrünung werden forciert
- Frischluftschneisen werden festgeschrieben
- Durch Naturgefahren gefährdete Bereiche werden durch Auflagen geschützt oder gar nicht mehr als Bauland ausgewiesen;
- Verpflichtende Gründächer ab 60 m² Dachfläche
- Förderung von Photovoltaik, idealerweise in Kombination mit Gründächern
- Sehr helle oder dunkle Fassadenfarben verboten
- Große Glas- und Metallflächen werden eingeschränkt
- Die rechtliche Möglichkeit der Rückwidmung von Bauland wird geprüft
- Die Daten, die das KIS (Klimainformationssystem) laufend zu Temperatur, Niederschlägen etc. liefert, werden in die Planung integriert
- Die aktive und gesundheitsfördernde Mobilität, d.h. das Zufußgehen und das Radfahren, wird priorisiert und der Öffentlichen Verkehr ausgebaut
- Leistbarer, bedarfsgerechter Wohnraum soll geschaffen, soziale Vermischung forciert werden
- Mindestanteil an leistbarem Wohnbau wird festgelegt, Vorbehaltsflächen für gemeinnützigen Wohnbau werden geschaffen
- Mindestwohngrößen werden vorgegeben
- Mindestanteil an Gemeinschaftsflächen und Grünraum wird festgelegt
- Partizipation wird erstmals verankert
- Die bespielbare Stadt, d.h. die Gestaltung des öffentlichen Raums unter Berücksichtigung der Bedürfnisse von Kindern, wird festgeschrieben
- Der Grünflächenfaktor gibt einen bestimmten Anteil an Grünfläche für jedes Bauvorhaben im gesamten Stadtgebiet vor
- Bonussystem als Anreiz zur Baumerhaltung, Pflanzung von zusätzlichen Bäumen und Fassadenbegrünung
- Der Terrassenhaustyp wird eingeschränkt, Volumina begrenzt
- Sogenannte Laubengänge werden straßenseitig eingeschränkt
- Gebäudeintegriertes Parken wird genauer definiert
- In Blockrandbebauung und Ortszentren muss zukünftig kleinteiliger gebaut werden
- Für den Grüngürtel und Villen- und Einfamilienhausgebiete werden Maximalvolumina festgelegt
Der weitere Fahrplan
Juli 2023: Kundmachung der Auflage im Amtsblatt der Landeshauptstadt Graz
Von 20. Juli bis 28. September (10 Wochen): Auflage und Einwendungsfrist im Stadtplanungsamt (Mo-Do, 8-15 Uhr, Fr. 8-12.30 Uhr)
- Juli 2023: Informationsveranstaltung für die Bezirksvertreter:innen
- Juli 2023: Öffentliche Informationsveranstaltung, 18 Uhr, Gemeinderatssitzungssaal
Gemeinderat Oktober 2023: Frühestmöglicher Zeitpunkt für eine Beschlussfassung