KI-Missbrauch stoppen: Schutz von Frauen und Kindern
Künstliche Intelligenz darf nicht zum Werkzeug für sexualisierte Gewalt werden. Deshalb bringen wir im Grazer Gemeinderat eine Petition an den Bundesgesetzgeber ein, um entschlossen gegen KI-Anwendungen vorzugehen, die sexualisierte und nicht-konsensuelle Darstellungen von Frauen und Kindern erzeugen und verbreiten.
Konkret geht es um den KI-Bot „Grok“ auf der Plattform X. Trotz eines laufenden EU-Verfahrens produziert dieses System weiterhin im Sekundentakt problematische Inhalte – darunter sexualisierte Missbrauchsbilder. Das ist inakzeptabel.
Löschen allein reicht nicht
Einzelne Inhalte im Nachhinein zu entfernen, greift zu kurz. Wenn KI-Anwendungen systematisch Bilder erzeugen, die Frauen und Kinder sexualisieren oder ohne Einwilligung manipulieren, braucht es klare rechtliche Konsequenzen – bis hin zur Sperre solcher Systeme.
Einmal im Netz verbreitete Bilder lassen sich kaum mehr vollständig entfernen. Die permanente Produktion und unkontrollierte Weiterverbreitung solcher Inhalte
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lässt Betroffene schutzlos zurück,
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fördert sexualisierte Gewalt,
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normalisiert digitale Übergriffe
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und untergräbt das Vertrauen in neue Technologien.
Der digitale Raum ist kein rechtsfreier Raum.
Rechtliche Grundlage ist vorhanden
Mit dem Digital Services Act (DSA) verpflichtet die EU Plattformen dazu, illegale Inhalte zu entfernen und wirksame Präventionsmaßnahmen zu setzen. Auch das österreichische Kinder- und Jugendmedienschutzgesetz unterstreicht klar die staatliche Verantwortung, Kinder vor sexualisierter – auch technisch erzeugter – Darstellung zu schützen.
Andere Länder handeln bereits: Indonesien und Malaysia haben Grok gesperrt, Großbritannien bereitet ein Verbot sogenannter „digitaler Entkleidung“ vor, mehrere EU-Staaten prüfen weitere Schritte. Österreich darf hier nicht zusehen.
Unsere Forderungen an den Bund
Über eine Petition fordern wir:
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die umgehende Sperre des KI-Bots „Grok“ sowie vergleichbarer Anwendungen in Österreich
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die Prüfung eines gesetzlichen Verbots der Erstellung nicht-konsensueller, sexualisierter KI-Bilder
Der Schutz von Frauen und Kindern muss auch im digitalen Raum oberste Priorität haben. Technologischer Fortschritt darf nicht auf Kosten von Sicherheit, Würde und Menschenrechten gehen.
KI darf kein Instrument für Missbrauch sein – sondern muss klaren ethischen und rechtlichen Grenzen folgen.